Förderungen für Kinder- und Jugendfreizeiten und Rüsten
Der Kirchenkreis fördert Kinder- und Jugendfreizeiten gemäß der Förderichtlinie des Kirchenkreises.
Umsetzung der Richtlinie Gemeindepädagogische und Kirchenmusikalische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien im KK Oderland-Spree:
1. Einreichen des Förderantrags (Formular Förderantrag) der KG´n über Superintendentur, Frau Wache (Eingangsstempel)
2. Weiterleitung des Antrages an den/die Kreisbeauftragten für Jugend, cc Katechetik oder Kirchenmusik, wenn die Anträge aus diesen Arbeitsgebieten sind.
3. Prüfung durch den/die Kreisbeauftragten und schriftliche Mitteilung (Bewilligungsbescheid, ggf. Ablehnung) an die antragstellende KG/Trägergemeinde durch den Kreisbeauftragten für Jugendund Anmeldung an das KVA (Frau Krüger)
4. Nach Durchführung der Maßnahme: Die Abrechnung erfolgt in der KG oder in der Trägergemeinde. Der kreiskirchliche Zuschuss wird auf Grundlage des Formulars Verwendungsnachweis, einer Belegliste und der Teilnahmelistee durch den/die Kreisbeauftragte geprüft ggf. auch KFM (für die inhaltliche Beurteilung wäre ein kurzer Programmablauf hilfreich, ggf. Austausch mit den weiteren Beauftragten)
5. Mitteilung (Formularblatt Verwendungsnachweis mit Stempel und Bestätigung der sachl. Richtigkeit durch Kreisbeauftragten/e) an das KVA über den Wirtschafter (Superintendent) mit Zahlungsanweisung
6. Umbuchung in den HHStellen durch KVA (Frau Krüger)